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Heilverfahren
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Geistiges Heilen

Geistiges Heilen steht für eine Vielzahl von Heilverfahren wie z. B. Reiki, Hellsehen, Hellhören, Hellfühlen, mediales Heilen u. a., die auch von Heilern, die keine Heilpraktiker sind, durchgeführt werden.

Heiler sind seit 2004 laut Bundesverfassungsgesetz nicht zulassungspflichtig. Sie können neben Ärzten und Heilpraktikern legal und gleichberechtigt arbeiten und ihre Therapieform frei wählen. Dabei müssen sie darauf hinweisen, dass sie keine Diagnosen stellen können, nicht medizinisch behandeln dürfen und ihre Arbeit eine ärztliche Konsultation nicht ersetzt.

Der Dachverband Geistiges Heilen e. V. arbeitet mit Heilern, Heilpraktikern und Ärzten. Er ist offen für alle, die Methoden des Geistigen Heilens anwenden und sich für die spirituelle und mediale Welt in Verbindung mit der rationalen Welt des Menschen und aller Lebewesen interessieren.

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Weitere Informationen:

Freie Enzyklopädie Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Geistiges_Heilen
 

Fachverbände:

Dachverband für geistiges Heilen e. V.: http://www.dgh-ev.de
 

Ausbildungszeiten:

(diese Angaben sind Richtwerte, die je nach Form und Ort der Ausbildung und Vorwissen variieren):
abhängig von den einzelnen Heilverfahren
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